Die Angebote der Norderstedter Werkstätten richten sich an Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen im erwerbsfähigen Alter, die aufgrund der Art oder Schwere ihrer Behinderungen nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können.
Zwei Wege führen in die Norderstedter Werkstätten: Der eine beginnt mit einem „Rehaantrag“, der andere mit einem Antrag auf „persönliches Budget“. Beide Anträge müssen beim jeweiligen Kostenträger eingereicht werden, der zunächst einmal die Kostenübernahme klärt. Kostenträger für Maßnahmen im Berufsbildungsbereich ist in der Regel die Bundesagentur für Arbeit. Im Arbeitsbereich übernimmt meist das Amt für Sozialhilfe die Kosten. In Ausnahmefällen werden die Kosten auch von Unfall- oder Rentenversicherungen getragen. Grundsätzlich schreibt der Gesetzgeber vor, dass weder die Betroffenen selbst noch ihre Angehörigen für die Werkstattkosten aufkommen müssen.
Wird ein Rehaantrag gestellt und bewilligt, rechnet der Kostenträger direkt mit den Norderstedter Werkstätten ab. Sämtliche Leistungen der Werkstätten – von Förderangeboten über Unterbringung bis hin zum Fahrdienst – sind damit pauschal abgedeckt.
Beim persönlichen Budget erhält der Antragsteller bei Bewilligung vom Leistungsträger monatlich einen festgesetzten Geldbetrag, mit dem er eigenverantwortlich Hilfeleistungen z.B. der Norderstedter Werkstätten einkaufen kann. Der Mensch mit Behinderung bestimmt selbst von wem, wann und in welcher Form die erforderliche und gewünschte Unterstützung geleistet werden soll. Das Persönliche Budget bietet im Vergleich zum Rehaantrag größere Spielräume der Selbstbestimmung, erfordert jedoch auch mehr Eigeninitiative. In den Norderstedter Werkstätten helfen erfahrene Fachkräfte des Sozialen Dienstes bei der Planung und Auswahl der Förderangebote.
Seit 1.1.2008 ist die Wahlmöglichkeit zwischen Persönlichem Budget und Rehaantrag gesetzlich verankert. Als Einrichtung in einer Modellregion haben die Norderstedter Werkstätten seit 2006 Erfahrung mit dem Persönlichen Budget.
Ist der Anspruch gerechtfertigt, werden in einem Fachausschuss – bestehend aus Vertretern der Norderstedter Werkstätten, der Agentur für Arbeit und des Kreissozialamtes – die einzelnen Bewerbungen unter Berücksichtigung der Aufnahmekapazitäten besprochen. Stimmt der Fachausschuss zu, folgt die Aufnahme in den Berufsbildungs- bzw. Arbeitsbereich der Norderstedter Werkstätten.